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Allgemeine Hinweise


Die Preise verstehen sich als unverbindliche Orientierungspreise in Euro, zzgl. der Leuchtmittel, der Verpackungskosten (2,5% des Nettowertes), der gesetzlichen Mehrwertsteuer und einer vorbehaltlich zu erwartenden Entsorgungsgebühr (gem. europ. WEEE-Richtlinie). Sonderverpackungen  bei mehrlängigen und besonders sperrigen Beleuchtungssystemen werden nach Aufwand berechnet. Kosten für die Rücknahme/Entsorgung der Verpackung sind in den Preisen nicht enthalten. Bei Bestellungen im Warenwert von über  3.000.- netto liefern wir frachtfrei Empfangsstation bzw. Versandadresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unsere Liefer- u. Zahlungsbedingungen. Sämtliche Leuchten sind gem. VDE0710/0711 gefertigt. Technische und formale Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Die angegebenen Maße gelten unter Vorbehalt. Für einige Leuchten bestehen Geschmacks- bzw. Gebrauchsmusterschutz.  Die Länge der Stahlseil- bzw. Rohrpendel beträgt standardmäßig 1000 mm.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Kunde erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt.

II. Angebote und Lieferung
1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen - bei uns oder unseren Zulieferanten behindert, z. B. durch Energiemangel, Verkaufsstörungen, Streik, Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist an- gemessen. Der Kunde kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen.
2. Wird uns die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich ohne dass uns insoweit ein Verschulden trifft, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei. Von der Behinderung bzw. der Unmöglichkeit werden wir den Kunden umgehend verständigen.
3. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Rückstand, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten. Zu Teillieferungen sowie Teilberechnungen sind wir berechtigt.

III. Ausführung
Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, wie sie bei uns zur Zeit der Lieferung üblich ist. Wir behalten uns technisch notwendige oder sinnvolle Änderungen Formgebung und Konstruktion vor.

IV. Preise
Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Leuchtmittel, Fracht, Montage und Versicherung entsprechend den am Tage der Bestellung gültigen Preislisten. Bei Bestellungen im Warenwert von über  3.000,- netto liefern wir frachtfrei Empfangsstation, bzw. Versandadresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Bei Bestellungen im Warenwert unter  50,- wird ein Mindermengenzuschlag von  10,- erhoben.

V. Zahlung
1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Wir können jedoch die Lieferung auch von sofortiger Zahlung abhängig machen. Bei Erstgeschäften erfolgt die Lieferung per Nachnahme oder Bankbürgschaft.
2. Bei Nachnahme und Zahlung in bar, durch Scheck, Banküberweisung oder Bankeinzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir einen Skonto von 2 %, sofern zum Zeitpunkt der Zahlung keine sonstige fällige Forderung besteht. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei uns.
3. Bei Zahlungsrückstand des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen; ist der Kunde Unternehmer, erhöht sich die Zinsberechtigung auf 8 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
4. Wir behalten uns die Annahme von Wechseln und Schecks vor. Sie erfolgt stets nur zahlungshalber. Eine Gutschrift erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückbelastung bei Nichteinlösung.
5. Für den Fall, dass der Kunde in Zahlungsrückstand gerät, ein Wechsel oder Scheck nicht termingemäß eingelöst wird oder in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet sein kann, können wir die gesamte Forderung - auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind - sofort fällig stellen.
6. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist

VI. Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
2. Im Falle einer Verbindung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware im Sinne der §§ 947 und 950 BGB mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache zu. Der Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes einschließlich Umsatzsteuer der von uns damit verbundenen oder verarbeiteten gelieferten Sache zum Wert der übrigen Sachen. Der Kunde verwahrt die Sache unentgeltlich für uns auf.
3. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung, ist er nicht berechtigt.
4. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis einschließlich Umsatzsteuer) - einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln mit allen Nebenrechten an uns ab. Das gleiche gilt für seine Forderungen aus dem Weiterverkauf von Waren, an denen uns Miteigentumsanteile gemäß Nr. 2 zustehen. Die Abtretung erstreckt sich in diesem Falle auf den Teil des Weiterverkaufspreises der betreffenden Waren ein- schließlich Umsatzsteuer, der unserem Miteigentumsanteil gemäß Nr. 2 entspricht. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Kunde für die mitveräußerte Vorbehaltsware, einschließlich Umsatzsteuer berechnet haben.
5. Für den Fall, dass die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Kunde hiermit bereits auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware, einschließlich Umsatzsteuer.
6. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Kommt der Kunde in Zahlungsrückstand oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem verlängerten Eigentumsvorbehalt nicht nach, hat er auf unser Verlangen seine Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel zu übertragen. Zu diesem Zweck hat er uns Zugang zu seinen Unterlagen zu gewähren.
7. Bei Vorliegen der in Nr. 6 genannten Umstände hat uns der Kunde die noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware auszusondern und an uns herauszugeben im Falle des vorläufigen Verbleibs der Ware beim Kunden hat er uns eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden.
8. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderung um mehr als 20 %, werden wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben.
9. Der Kunde hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Geltendmachung unserer Rechte zu unterstützen.
10. Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Kunde.
11. Nicht in Rechnung gestellte Muster, insbesondere Modelle, bleiben unser Eigentum und sind auf unser Verlangen zurückzugeben. Ist dies aus irgendeinem Grund nicht möglich, können die Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.

VII. Verpackung und Versand
1. Die Verpackung erfolgt auf fach- und handelsübliche Weise. Sonderverpackung und Ersatzverpackung, z. B. für unverpackt eingelieferte Reparaturgeräte, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Für bestimmte transportempfindliche Artikel wird Spezialverpackung in Rechnung gestellt.
2. Soweit der Kunde eine besondere Versandart ausdrücklich wünscht, behalten wir uns vor, ihm die uns etwa entstehenden Mehrkosten zu berechnen.
3. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.
 
VIII. Gefahrübergang
1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Sendung gegen Bruch-, Transport- und Feuerschaden versichert.
2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe an den Kunden über.
3. Der Übergabe steht der Annahmeverzug des Kunden gleich.

IX. Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbeserrung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfülung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rück- gängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unter- richten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung). Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertrags- gemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
7. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangel- freien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

X. Reparaturen
1. Voraussetzung für die Durchführung von Reparaturen ist das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Mängelberichts.
2. Nach erfolgter Reparatur ist die Ware unverzüglich zu überprüfen. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Ware zu beanstanden.

XI. Schadensersatzansprüche
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.  Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegen- über Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkt- haftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

XII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
 
 
 
 
 
 
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